1. Allgemeines
1.1 Wir sind die nortus Systronic GmbH, In den Niederwiesen 4a, 76744 Wörth am Rhein (nachfolgend „nortus Systronic“). Sie erreichen uns per Telefon unter +49 7271/-12990-60, oder per Mail an info@nortus-systronic.com.
1.2 Für alle unsere Leistungen gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende abweichende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.3 Eine Änderung dieser AGB bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung bzw. einer schriftlichen Vereinbarung.
1.4 Die vorliegenden Bedingungen sind auf Kaufverträge, Werkverträge, Werklieferungsverträge und gemischte Verträge entsprechend anwendbar.
1.5 Die Vertragssprache ist deutsch. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer (§14 BGB).
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt. Angaben zur Funktion und Anwendung der Ware oder sonstige technische Auskünfte erteilen wir nach bestem Gewissen und aufgrund vorhandener Erfahrungen. Diese Angaben stellen jedoch grundsätzlich keine Beschaffenheitsgarantie für die Ware dar.
2.2 Die Angebote und darin enthaltene Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber-, sowie sonstige Schutz- und Leistungsrechte vor. Der Besteller darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.
2.3 Sie können in unserem Online Shop alle Artikel durch Auswahl in Ihren Warenkorb legen und ggfs. konfigurieren. Sobald Sie sich zum Kauf entschließen, können Sie im Warenkorb durch einen Klick den Bestellvorgang starten. Damit geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf der Artikel in Ihrem Warenkorb ab. Sie können nur mit vorhandenem Kundenkonto bei uns bestellten. Ihr Angebot können Sie nur dann wirksam abgeben, wenn Sie diese AGB durch Anhaken des entsprechenden Kästchens akzeptiert haben.
2.4 Nach Abschicken Ihrer Bestellung werden Sie automatisch per E-Mail darüber informiert, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. In dieser E-Mail werden die Daten Ihrer Bestellung nochmals aufgeführt. Diese stellt keine verbindliche Annahme Ihres Angebotes dar.
2.5 Die Annahme erfolgt, indem wir Ihnen binnen einer Woche mittels E-Mail das Zustandekommen des Vertrages bestätigen oder Ihnen die von Ihnen ausgewählten und ggfs. konfigurierten Produkte zusenden. Solange sind Sie an Ihr Angebot gebunden.
2.6 Ihre Bestellungen werden bei uns bis zur vollständigen Abwicklung der Bestellung gespeichert, danach für die steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrung archiviert.
2.7 Sie können bei uns nur bestellen, wenn Sie sich ein Konto bei unserem Onlineshop angelegt haben und wir Ihnen dies bestätigt haben. Hierfür geben Sie den Namen Ihrer Firma, die Anschrift, die USt.-ID, E-Mailadresse, Name des Anmelders an.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und inkl. Versandkosten. Die MwSt. wird bei Bestellung und in der Rechnung separat ausgewiesen.
3.2 Der Versand erfolgt frei Haus.
3.3 Sie können bei uns ausschließlich auf Rechnung kaufen.
3.4 Sofern sich aus Bestätigungs-E-Mail oder gesondert nicht etwas anderes ergibt, ist der Kaufpreis/die Vergütung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Wahrung dieser Frist ist der Zahlungseingang bei uns. Zahlungen gelten erst dann als eingegangen, wenn wir über sie verfügen können. Die Gewährung von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.5 Der Besteller kann mit einer Gegenforderung an uns nur dann aufrechnen, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Außerdem ist er in einem solchen Falle zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.6 Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von uns durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
3.7 Wir sind nur zur Erstellung einer elektronischen Rechnung verpflichtet, können Ihnen diese aber auch per Post gesondert zukommen lassen.
4. Lieferung
4.1 Die Lieferung erfolgt nach Europa sowie in die Schweiz. In andere Länder liefern wir nur, wenn wir schriftlich einem anderen Lieferort zugestimmt haben.
4.2 Für unsere Standartprodukte beträgt die Lieferzeit ca. 3 Wochen. Bei nicht vorrätigen Artikeln wird die Zeit, in der diese voraussichtlich leiferbar sind, angegeben.
Die Lieferzeit beginnt mit der Bestätigung des Vertrages durch uns, jedoch nicht vor der Beibringung der von dem Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, Waren sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich annähernde Angaben.
Bei Lieferverzögerungen werden wir Sie umgehend informieren.
4.3 Sollte sich nach Absendung Ihres Angebotes herausstellen, dass kein Exemplar des Artikels mehr lieferbar ist oder die von Ihnen gewählte Konfiguration nicht möglich ist, so werden wir Ihnen dies so bald als möglich mitteilen. Eventuell bereits von Ihnen geleistete Zahlungen bezüglich des nicht lieferbaren Artikels werden Ihnen unverzüglich zurückerstattet.
4.4 Wir sind in einem für Sie zumutbaren Umfang zu Teillieferungen berechtigt, insbesondere wenn
die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
4.5 Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben.
Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Eventuell bereits von Ihnen geleistete Zahlungen werden Ihnen unverzüglich zurückerstattet.
Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.
4.6 Sofern sich aus der Bestätigung des Auftrages nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort für unsere Leistungen sowie die Zahlungspflicht des Bestellers unsere Geschäftsadresse.
4.7 Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaige Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Besteller Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Die Artikel werden auf Kosten und Gefahr des Bestellers verwahrt.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns gegen den Besteller jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum.
5.2. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung nicht zulässig.
5.3. Die Ware darf im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkauft werden. Für diesen
Fall tritt der Besteller bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
5.4 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch Sie erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich Ihr Anwartschaftsrecht an der Ware an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Werts unserer Ware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass Ihre Sache als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass Sie uns anteilmäßig Miteigentum übertragen und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahren.
5.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
5.6 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
5.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Besteller geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
6. Gewährleistung
6.1 Mängelansprüche des Bestellers bestehen nur, wenn der Besteller seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
6.2 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so kann der Besteller vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge Nacherfüllung verlangen. Die Lieferung einer neuen mangelfreien Sache kann der Besteller erst verlangen, wenn wir die Beseitigung des Mangels mindestens zweimal erfolglos versucht haben oder die Beseitigung des Mangels unmöglich oder unzumutbar oder von uns abgelehnt worden ist. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Preis angemessen reduzieren.
6.2 Werden ohne unsere Zustimmung Änderungen an unseren Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Materialien verwendet, die nicht unseren Originalspezifikationen entsprechen und wird hierdurch die Mängelanalyse oder Mängelbeseitigung unmöglich oder unzumutbar erschwert, so entfallen jegliche Gewährleistungsrechte. Dasselbe gilt, wenn unsere Leistungen nicht entsprechend dem Vertrag oder unserer Produktspezifikationen oder unserer Bedienungshinweise verwendet werden. Gleiches gilt, wenn unsere Leistungen zusammen mit fremden Leistungen eingesetzt werden und dieser Einsatz unserer Produktspezifikationen oder unseren Bedienungshinweisen widerspricht. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn der Besteller nachweist, dass der Mangel nicht auf die vorgenannten Umstände zurückzuführen ist.
6.3 Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die wir aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen können, werden wir nach unserer Wahl unsere Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Bestellers geltend machen oder an den Besteller abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser AGB nur, wenn die außergerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
6.4 Die vorstehenden Begrenzungen der Mängelhaftung gelten nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben, die jedoch nur durch ausdrückliche schriftliche Erklärung unsererseits übernommen werden kann.
6.5 Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten nach Gefahrübergang, soweit kein Fall der Haftung nach Ziffer 7.3 vorliegt; in diesem Fall verjähren die Gewährleistungs-ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Die gesetzliche Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 445b BGB bleibt unberührt.
7. Haftung
7.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von nortus Systronic oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von nortus Systronic beruht. Ferner haften wir für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten). Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut wird. In diesem Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
7.2 Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
7.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.4 Die vorstehenden Vereinbarungen gelten unabhängig vom Rechtsgrund einer Haftung, insbesondere auch für außervertragliche und deliktische Ansprüche.
8. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
8.1 Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Besteller ergebende Streitigkeiten ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
8.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.